Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die von der Registerstelle des Implantateregisters Deutschland (IRD) veröffentlichte Webseite https://svc.ir-d.de/meldebestaetigung/checkRcnPage.html. Die Registerstelle des IRD liegt in der Verantwortung des Bundesministeriums für Gesundheit. Ausführliche Informationen zum IRD finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Gesundheit unter der folgenden Webseite: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/implantateregister-deutschland.html

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist diese Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 23.09.2024 extern durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist diese Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen mit folgenden Ausnahmen vereinbar:

Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde im Jahr 2025 erstellt.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Webseite https://svc.ir-d.de/meldebestaetigung/checkRcnPage.html aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Sie erreichen das Helpdesk der Registerstelle des Implantateregisters Deutschland per E-Mail über support-implantateregister(at)d-trust.net oder telefonisch über 030 2598-4316.

Sie können uns auch per Post kontaktieren:
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Implantateregister Deutschland
Rochusstraße 1
53123 Bonn

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit
Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de