Datenschutzerklärung

1. Verantwortliche Stelle und Datenschutzbeauftragte

Das Bundesministerium für Gesundheit ist für die Sicherheit und den Schutz der im Rahmen des Implantateregisters Deutschland verarbeiteten Gesundheitsdaten gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verantwortlich:

Bundesministerium für Gesundheit

53123 Bonn

Telefon: +49 (0)228 99441-0

elektronische Post: poststelle(at)bmg.bund.de

DE-Mail: poststelle(at)bmg.bund.de


Für Fragen zum Schutz sowie zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Bundesministerium für Gesundheit steht auch die Datenschutzbeauftragte des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verfügung:

Bundesministerium für Gesundheit

- Datenschutzbeauftragte -

11055 Berlin

DSB(at)bmg.bund.de

2. Allgemeines zum Implantateregister Deutschland

Das im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit liegende Implantateregister Deutschland dient der Gewährleistung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der Gesundheitsversorgung mit Implantaten. Es schützt die Gesundheit und die Sicherheit von Patientinnen und Patienten, von Anwenderinnen und Anwendern und von Dritten und verringert die Risiken, die von Implantaten ausgehen können. Es gewinnt Informationen über die Qualität der Implantate und der medizinischen Versorgung mit Implantaten und sichert sie.

Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dient Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO in Verbindung mit dem Gesetz zum Implantateregister Deutschland §§ 4, 9 und 11 (IRegG).

Detaillierte Informationen zum Implantateregister Deutschland finden sich auf der folgenden Webseite: Implantateregister Deutschland.

Das Dokument zur Patienteninformation beantwortet umfassend alle relevanten Fragen der DSGVO, indem es klar und transparent darüber informiert:

3. Umfang und Zweck dieser Webseite

Die Gesundheitseinrichtung hat in der Abrechnung nachzuweisen, dass sie die implantatbezogene Maßnahme an das Implantateregister Deutschland übermittelt hat (siehe § 36 IRegG). Zum einen muss sie auf die Nachweispflicht in der Abrechnung hinweisen. Zum anderen muss sie die Meldebestätigung bei der Abrechnung vorlegen.

Dies gilt für Abrechnungen mit

Das bedeutet, dass die Meldebestätigung auch den betroffenen Patientinnen und Patienten vorgelegt werden muss, die die Kosten für den Eingriff selbst zahlen.

Auf dieser vom Implantateregister Deutschland zur Verfügung gestellten Webseite können Betroffene prüfen, ob ihre Daten erfolgreich von der Gesundheitseinrichtung an das Implantateregister Deutschland übermittelt wurden. Dafür ist die Angabe Ihrer Meldebestätigungs-ID und des Hash-Wertes erforderlich. Mit Klick auf "Meldebestätigung prüfen" erhalten die Betroffenen ausschließlich die Antwort „ja“ oder „nein“. Es werden keine Gesundheitsdaten oder anderweitige personenbezogene Daten abgebildet.

Es ist nicht beabsichtigt, Informationen aus dem Implantateregister Deutschland in ein Drittland zu übermitteln. Wie § 23 Abs. 3 IRegG klarstellt, sind Datenweitergaben an internationale Register nur in anonymisierter Form zulässig. Diese Informationen werden dauerhaft gespeichert, so wie es das IRegG vorsieht.

4. Besuch dieser Webseite

Bei jeder Nutzung dieser Website werden durch den Webserver automatisch bestimmte Informationen erfasst und in sogenannten Server- Logdateien gespeichert. Diese Speicherung ist technisch erforderlich, um die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Webseite zu gewährleisten. Diese Zugriffsdaten umfassen insbesondere:

Diese Verarbeitungen erfolgen auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit § 36 IRegG.

Die technische Bereitstellung dieser Webseite erfolgt durch die D-Trust GmbH, ein Schwesterunternehmen der Bundesdruckerei GmbH, als Dienstleister. Im Rahmen dieser Tätigkeit verarbeitet die D-Trust GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit technische Daten zum Besuch dieser Webseite. Mit der Bundesdruckerei GmbH wurde eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen.

Die Logdateien werden für einen Zeitraum von 30 Tagen vorgehalten. Sie dienen dem ordnungsgemäßen Betrieb der Webseite, insbesondere zur Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern.

5. Betroffenenrechte

Die Betroffenenrechte in Bezug auf die im Implantateregister Deutschland gespeicherten Daten sind in der Patienteninformation umfassend dargestellt. Diese Rechte können die Betroffenen nur durch eine an das Implantateregister Deutschland beteiligte Gesundheitseinrichtung ausüben.

Für die beim Aufruf dieser Internetseite erfassten, automatisierten Daten und Informationen weisen wir darauf hin, dass nur personenbeziehbare Informationen gespeichert werden. Um die folgenden Betroffenenrechte zu gewährleisten, muss zunächst Personenbezug hergestellt werden.

Entsprechend der DSGVO haben Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen folgende Rechte hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten:

Stand: 20.05.2025; Version: 1.0